Der Weg zum Führerschein
Beim Nothelfer wird zum einen gelernt, sicher Erste Hilfe zu leisten bei Verkehrsunfällen und zum anderen bei medizinischen Notfällen die richtigen Massnahmen zu treffen.
→ 6 Jahre gültig
Ein Seh- und Hörtest muss beim Optiker oder beim Arzt durchgeführt werden.
→ 2 Jahre gültig
Anschliessend muss ein Gesuchsformular mit der Bestätigung des Nothelfers, einem aktuellen Passfoto und den Angaben des Optikers bzw. Arztes bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde persönlich abgegeben werden.
→ Nicht vergessen eine ID bzw. Pass mitzunehmen.
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Sie ist notwendig, um danach den Lernfahrausweis zu erhalten.
→ 2 Jahre gültig
Um Fahrlektionen zu nehmen, ist ein Lernfahrausweis Voraussetzung. Der Fahrlehrer bereitet den Fahrschüler optimal auf die praktische Prüfung vor.
Beim VKU-Kurs wird an bestehendem Wissen angeknüpft. Dabei wird gelernt, bevorstehende Gefahren im Verkehr erkennen und deuten zu können um dadurch situativ richtig zu agieren. Der Kurs dauert 4 Abende à 2 Lektionen.
→ 2 Jahre gültig
Ein Experte stellt bei der praktischen Prüfung fest, ob der Fahrschüler fähig ist, das entsprechende Fahrzeug unter Einhaltung der Verkehrsregel auch in schwierigen Verkehrssituationen zu führen. Nach der bestandenen Prüfung wird ein Führerausweis auf Probe per Post zugestellt.
→ Die Probezeit beträgt 3 Jahre
Ein WAP Kurs innerhalb der drei Probejahre ist obligatorisch.